Gutachten: Arbeitszwangs-Regelung im bayerischen Infektionsschutzgesetz verfassungswidrig

Von der breiten Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, wurde in Bayern mit dem Infektionsschutzgesetz auch die Grundlage für die zwangsweise Einsetzung von medizinisch ausgebildeten Personen geschaffen. Ärztliches und pflegerisches Personal kann behördlicherseits einer anderen Klinik oder Einrichtung zugewiesen werden.

Ein von Ulla Jelpke, Frakion DIE LINKE, in Auftrag gegebenes Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags kommt nun zum Schluss, dass dies einen verfassungswidrigen Arbeitszwang darstellt.

Zwangsarbeit und Arbeitszwang sind Relikte einer undemokratischen Vergangenheit. Ich habe aber leider wenig Vertrauen darin, dass Söder dieses verfassungswidrige Gesetz wieder aufheben lässt. Dabei bin ich mir ganz sicher: Die Pandemie kann eingedämmt werden, ohne die Demokratie preiszugeben. Wer das eine gegen das andere ausspielt, untergräbt unsere Grundwerte!

Vollständige Meldung auf ulla-jelpke.de